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Lizenzbedingungen

Alles was Sie zur Verwendung der Bilder von Sir Richard Picture wissen sollten

Die Bilder von Sir Richard Picture werden mit viel Herzblut, Engagement und Aufwand produziert. Das Bildmaterial als geistiges Eigentum von Sir Richard Picture genießt den Schutz durch das Urheberrecht bzw. Leistungsschutzrecht. Natürlich wollen wir Ihnen die Nutzung der Bilder von Sir Richard Picture ermöglichen. Daher gestatten wir Ihnen die Nutzung des Bildmaterials zu den folgenden Bedingungen. Sollten Sie die Bilder anderweitig als in den angegebenen Lizenzen nutzen wollen, so sprechen Sie uns an. Wir finden einen Weg.

Geltungsbereich

Die folgenden Lizenzbedingungen ergänzen die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen 🔗 von Sir Richard Picture und  gelten für die Nutzung von Bildmaterial von Sir Richard Picture. Die Lizenzbedingungen gelten für alle privaten und gewerblichen Nutzer des Angebotes von Sir Richard Picture.

Die Webseiten sind Eigentum von Sir Richard Picture, Christian Schlenker, Seestraße 35, 15366 Hoppegarten, Deutschland.

Für jeden die passende Lizenz

Wir bei Sir Richard Picture möchten Ihnen die Nutzung des Bildmaterials von Sir Richard Picture so leicht wie möglich machen und verzichten daher auf komplizierte Lizenzmodelle.

Wir bieten Ihnen daher vier einfache Modelle, die die meisten Anwendungsfälle abdecken. Wir unterscheiden unsere Lizenztypen zunächst danach, ob Sie die Bilder rein privat oder mit einem kommerziellen Interesse nutzen wollen.

Welche Nutzungsrechte Sir Richard Picture Ihnen mit welcher Lizenz einräumt, erfahren Sie im folgenden.

Privat Redaktionell Kommerziell Kommerziell erweitert
Blog
Social Media
Website
Print
Werbung
Apps, Games
Nutzung ohne Bildnachweis
exklusive Nutzung
Unterlizenzierung
unbekannte Nutzungsformen
zeitlich unbeschränkt
weltweite Nutzung

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Lizenz für Sie die passende ist, ob die besichtigte Verwendung von einer Lizenz abgedeckt ist oder wenn Sie für Ihre geplante Nutzung nicht die passende Lizenz bei Sir Richard Picture finden, so rufen Sie uns einfach an.

Wenn Sie bereits eine Lizenz für ein Bild erworben und nun eine weitergehende Nutzung planen, so können Sie bei Sir Richard Picture ganz einfach Ihre Lizenz erweitern. Die Kosten für Ihre Lizenz werden Ihnen dabei gutgeschrieben.

Lizenz für die rein private Nutzung

Sie nutzen die Bilder zur Erinnerung an einen schönen Tag oder ein besonderes Ereignis? Das dürfen Sie gerne ohne weiteres für rein private Zwecke tun, solange sie nicht veröffentlicht werden. Möchten Sie Bilder für einen rein privaten Blog, Social Media oder für Recruting- oder Dating-Platformen nutzen, so ist die private Nutzungslizenz für Sie passend.

In vielen Fällen werden wir die Bilder bei einer unentgeltlichen Nutzung mit unserem Branding versehen, damit Sie auch nach langer Zeit noch wissen, wo Sie gute Bilder her bekommen.

Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht nicht Bestandteil dieser Lizenz. Sie ist nicht für eine freiberufliche oder gwerbliche Nutzung vorgesehen.

Lizenz für die redaktionelle Nutzung

Sie möchten das Bildmaterial im Zusammengang mit journalistischen Texten in Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Magazinen und deren Online-Formate nutzen, in denen die Fotos zur Erläuterung, Illustration oder Informationsvermittlung dienen, so empfiehlt sich die Lizenz für die redaktionelle Nutzung. Die Lizenz berechtigt Sie zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Fotos im redaktionellen Umfeld. Bei einer redaktionellen Nutzung ist jedoch eine eindeutige Abgrenzung zur kommerziellen Nutzung zu ziehen. Das Bildmaterial darf nur im redaktionellen Umfeld verwendet werden. Sobald es sich um sog. Advertorilas handelt, ist eine kommerzielle Nutzung gegebenen für die eine kommerzielle Lizenz vorgesehen ist.

Alle sonstigen Rechte an oder im Zusammenhang mit dem Foto bleiben Sir Richard Picture vorbehalten. Bei einer Veröffentlichung erwarten wir eine zeitnahe, unaufgeforderte und kostenfreie Zusendung eines Belegexemplares an Sir Richard Picture.

Lizenz für eine kommerzielle Nutzung

Sie verfolgen mit den Bildern von Sir Richard Picture gewerbliche Absichten. Sie wollen das Bildmaterial auf Websites, auf Blogs, in Newslettern, E-Cards, zur Online-Werbung, auf Cover, in Magazin-Veröffentlichungen, auf Produktverpackungen, in Unternehmenspublikationen oder auf Social Media Kanälen nutzen? Hier kommt für Sie eine einfache kommerzielle Lizenz in Frage.

Die Lizenz für die kommerzielle Nutzung berechtigt Sie zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Fotos kommerziellen Bereich als Bestandteil von Design- und Layoutarbeiten, im redaktionellen Rahmen und im Rahmen von Pressearbeit. Dazu räumt Sir Richard Picture dem Lizenznehmer das einfache, unbefristete, weltweite, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Nutzungsrecht an einem Foto ein. Das Foto darf bearbeitet und verändert werden.

Die einfache kommerzielle Lizenz gestattet so unter anderem die Verwendung des Fotos für:

  • Screendesign (z.B.: Internetseiten);
  • Templates, Themes, Collagen, Illustrationen, Layouts;
  • Printprodukte (z.B. Flyer, Broschüren, Prospekte, Kataloge);
  • Druck- und digitale Medien (z. B. Zeitungen und Zeitschriften, Cover für Bücher, Musik und Filme);
  • Onlinewerbung (z.B. Banner);
  • Social Media-Inhalte (z.B. Posts & Cover-Bilder auf Facebook, Youtube, Xing, Twitter, Instagram, WhatsApp) und
  • Redaktionelle Artikel, Pressematerialien und Präsentationen.

Ein Weiterverkauf der Bilder an Dritte, eine Unterlizenzierung oder eine Befreiung von der Namensnennunsgpflicht sind nicht im Umfang unserer Lizenzen enthalten. Ebenso sehen unsere Lizenzen nicht die Einräumung eines ausschließlichen bzw. uneingeschränkten Nutzungsrechtes oder für unbekannte Nutzungen vor. Wenn Sie jedoch die Absicht haben, ein oder mehrere Bilder in dieser Form zu verwerten, unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot zur Übertragung weitergehender Nutzungsrechte.

Alle sonstigen Rechte an oder im Zusammenhang mit dem Bildmaterial bleiben Sir Richard Picture vorbehalten.

Lizenz für eine erweiterte kommerzielle Nutzung

Sie möchten das Bildmaterial von Sir Richard Picture kommerziell nutzen und sich weitere Nutzungsrechte, wie die Verwendung für Werbung, Apps oder Games sichern, die Bilder exklusiv nutzen, auf die Nennung des Urhebers verzichten oder die Bilder unterlizenzieren? Mit einer Lizenz für eine erweiterte kommerzielle Nutzung sichern Sie sich genau diese Rechte.

Die erweiterte kommerzielle Nutzungslizenz gestattet so unter anderem die Verwendung des Fotos für:

  • Screendesign (z.B.: Internetseiten, Apps, Games, Software);
  • Templates, Themes, Collagen, Illustrationen, Layouts;
  • Printprodukte (z.B. Flyer, Broschüren, Prospekte, Kataloge);
  • Werbemittel (z.B. Aufkleber, Visitenkarten, Briefbögen, Tassen, Taschen, Mousepads, Plakate, Postkarten, Mailings);
  • Druck- und digitale Medien (z. B. Zeitungen und Zeitschriften, Cover für Bücher, Musik und Filme);
  • Produktverpackungen (z.B. Kartons, Etiketten, Umhüllungen);
  • TV-, Video- und Film-Produktionen;
  • Onlinewerbung (z.B. Banner);
  • Social Media-Inhalte (z.B. Posts & Cover-Bilder auf Facebook, Youtube, Xing, Twitter, Instagram, WhatsApp) und
  • Redaktionelle Artikel, Pressematerialien und Präsentationen.

Die erweiterte Lizenz gestattet Ihnen zudem eine Unterlizenzierung und eine Befreiung von der Namensnennunsgpflicht. Ebenso ermöglicht Ihnen diese Lizenz die exklusive Nutzung. Sir Richard Picture bleibt jedoch das Recht für die Nutzung als Refernz erhalten.

Alle sonstigen Rechte an oder im Zusammenhang mit dem Bildmaterial bleiben Sir Richard Picture vorbehalten.

Keine zeitliche und räumliche Beschränkung

Um die Nutzung des Bildmaterials von Sir Richard Picture so unkompliziert wie möglich zu gestalten, verzichtet Sir Richard Picture ganz bewusst auf eine zeitliche oder räumliche Nutzungsbeschränkung bei allen Lizenztypen. Das bedeutet, Sie können die Bilder ganz unkompliziert verwenden. Einmal erworbene Bildlizenzen dürfen Sie zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen. Sie können die Bilder damit dauerhaft und überall in der Welt nutzen. Kein lästiges und aufwendiges Verwalten Ihrer Lizenzen mehr!

Bildnachweis

Verwenden Sie Bilder von Sir Richard Picture, dann denken Sie bitte auch an den Bildnachweis. Dieser ist bei einer Veröffentlichung obligatorisch. Sie können ihn entweder direkt am Bild oder alternativ im Impressum mit der Angabe des konkreten Ortes der Verwendung aufführen. Bitte nutzen Sie dafür die Kennzeichnung “Foto: www.sir-richard-picture.” Gerne auch als Hyperlink.
Möchten Sie keinen Bildnachweis angeben, können Sie eine erweiterte Lizenz zur Nutzung ohne Bildnachweis erwerben.

Einwilligungserfordernis

Wollen Sie das Bildmaterial im Zusammenhang mit Sexualität und Erotik; pharmazeutischen Produkten, Produkten zur Geburtenkontrolle, Psychopharmaka und Nahrungsergänzungsmitteln; Drogen, Tabak, Alkohol; Krankheit oder Kriminalität nutzen, so bedarf die Veröffentlichung der vorherigen Einwilliung durch Sir Richard Picture.
Möchten Sie das Bildmaterial in einem religiösen Kontext oder zur Wahl- oder Parteienwerbung nutzen, so bedarf die Veröffentlichung ebenso der vorherigen Einwilligung durch Sir Richard Picture, sobald einer oder mehrere Personen auf dem Bildmaterial abgebildet sind.

Werden einer auf dem Bildmaterial abgebildeten Person Aussagen oder wörtliche Rede zugeschrieben oder bestimmte Identitäten zugewiesen, ist ebenso eine vorherige Einwilligung durch Sir Richard Picture erforderlich.

Unzulässige Nutzung

Das Bildmaterial ist jeweils nur für die in den einzelnen Lizenztypen genannten Zwecke zu verwenden. Wird eine anderweitige Nutzung anstrebt, so kann dies durch den Erwerb einer jeweils umfänglicheren Lizenz ermöglicht werden. Die Kosten für bereits erworbene Lizenzen werden Ihnen dabei angerechtet.

Das Bildmaterial ist nicht im Zusammenhang mit extremen Inhalten und Positionen, insbesondere aber nicht ausschließlich mit beleidigenden, diffamierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen ider sonstigen rechtswidrigen Inhalten zu verwenden.

Ein uneingeschränkten Nutzungsrecht oder die Nutzung für unbekannte Nutzungen sehen die Lizenzen von Sir Richard Picture nicht vor.

In einigen Fällen, insbesondere bei der kostenfreien Bereitstellung,  kann das Bildmaterial mit einem Branding von Sir Richard Picture versehen sein. Es ist nicht gestattet, dieses Branding zu entfernen.

Zuwiderhandlungen

Bei einer Verletzung der Urheberrechte von Sir Richard Picture und einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen wird die geeigneten Maßnahmen zur Wahrung seiner berechtigten Interessen ergreifen und die entsprechenden Rechte und Ansprüche geltend machen. Dies führt häufig zu erheblichen Kosten. Zudem ist eine Nachlizenzierung mit erheblichen Kosten verbunden.

Gewährleistung

Gewährleistung für Sachmängel

Sir Richard Picture gewährleistet, das das lizenzierte Bildmaterial der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für gewerbliche Lizenznehmer ein Jahr und beginnt mit dem Download bzw. der Übergabe des Bildmaterials. Die vorgenannte Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund eines Sachmangels, wenn Sir Richard Picture mit Vorsatz handelt oder einen Mangel arglistig verschweigt. Sie gilt außerdem nicht für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Gewerbliche Lizenznehmer sind verpflichtet, das Bildmaterial unverzüglich nach dem Download bzw. der Übergabe mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf Mängel zu überprüfen und, wenn ein Mangel feststellbar ist, diesen gegenüber Sir Richard Picture zu rügen. Unterlässt der gewerbliche Lizenznehmer die Mängelrüge, gilt das Bildmaterial als abgenommen, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich erst später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Andernfalls gilt das Bildmaterial auch in Ansehung dieses Mangels als abgenommen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen, der gerügte Mangel muss konkret benannt werden. Die Frist zur Mängelrüge beträgt zwei Wochen nach dem Download bzw. der Übergabe, bei verdeckten Mängeln seit deren Entdeckung, es sei denn, der gewerbliche Lizenznehmer weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

Gewährleistung für Rechtsmängel

Sir Richard Picture übernimmt eine Gewährleistung für Rechtsmängel nur, wenn und soweit die Nutzung des Bildmaterials innerhalb der Grenzen der eingeräumten Nutzungsrechte betroffen ist. Ob die Nutzung des Bildmaterials auch in Zusammenhängen zulässig ist, die nichts mit dem Bildmaterial an sich zu tun haben (zum Beispiel bei Fragen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer Werbung oder bei durch die Nutzung des Bildmaterials bewirkten Kennzeichenrechtsverletzungen), liegt in der ausschließlichen Verantwortung des  Lizenznehmers.

Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, beträgt die Gewährleistungsfrist für gewerbliche Lizenznehmer ein Jahr beginnend mit dem Download bzw. der Übergabe des Bildmaterials. Es gelten die gleichen Grrundsätze für eine Mängelrüge wie bei Sachmängeln.

Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten oder anderen Rechten geltend gemacht werden.

Haftung von Sir Richard Picture

Die Ansprüche des Lizenznehmers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Sir Richard Picture beruhen, haftet Sir Richard Picture unbeschränkt. Im Rahmen der übrigen Haftungsansprüche haftet Sir Richard Picture unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sir Richard Picture nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der MitarbeiterInnen, VertreterInnen und ErfüllungsgehilfInnen von Sir Richard Picture.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Sofern es sich bei dem Lizenznehmer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, verjähren etwaige Haftungsansprüche gegenüber Sir Richard Picture innerhalb eines Jahres.

Gerichtsstand und geltendes Recht

Die Vertragssprache ist deutsch. Diese Lizenzbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ist der Lizenznehmer ein Kaufmann, eine juristische Person  des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Sir Richard Picture.

Schlussbestimmungen

Sir Richard Picture behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Lizenzbedingungen jederzeit vorzunehmen.  Die von den Vertragsparteien zu erfüllenden wesentlichen Vertragspflichten bleiben von den etwaigen Änderung unberührt. Die geänderten Lizenzbedingungen werden dem Lizenznehmer spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttrefen mitgeteilt. Widerspricht der  Lizenznehmer der Geltung der geänderten Lizenzbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung, so gelten die geänderten Bestimmungen als angenommen.

Falls eine dieser Bedingungen für unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund für undurchsetzbar gehalten wird, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit aller verbleibenden Regelungen nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt, sollten diese Lizenzbestimmungen Lücken enthalten.

letzte Aktualisierung: 26. Mai 2020

Kontakt

Sollten Sie Fragen zu den Lizenzbedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular 🔗.